Verordnung Soziotherapie

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wurde Herrn Rafael Böhm durch die Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung erteilt, im Bedarfsfall Soziotherapie für junge Erwachsene im Alter zwischen 18 Jahren und 21 Jahren zu verordnen. Soziotherapie ist eine Krankenkassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird durch externe zugelassene Leistungsanbieter vorgenommen. Im Landkreis Mansfeld Südharz gibt es z. Z. einen berechtigten Leistungsanbieter, mit dem eine enge Zusammenarbeit - selbstverständlich unter Wahrung der  Schweigepflicht - besteht. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme werden im Bedarfsfall individuell durch den Therapeuten besprochen. 

Lehrpraxis der Akademie für Psychotherapie Erfurt und vom Freistaat Thüringen zugelassenes Mitglied der  Prüfungskommission für die staatliche Prüfung

Zwischen der Akademie für Psychotherapie und der Psychotherapeutischen Praxis Böhm wurde ein Kooperationsvertrag für die Leitung einer Außenstelle der Ausbildungsambulanz geschlossen. Dabei übt der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut   Rafael Böhm eine Aufsichtsfunktion aus, so dass Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung die Möglichkeit haben in der Praxis ihre Behandlungsstunden durchzuführen.
Auch durch die Kooperation und die Bestellung des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Rafael Böhm zum Mitglied der Prüfungskommission für die staatliche Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an der Akademie für Psychotherapie GmbH Erfurt für das wissenschaftlich anerkannte Verfahren “Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie” können neuste wissenschaftliche Erkenntnisse in die psychotherapeutische Behandlung mit einfließen.

Moderation des anerkannten Qualitätszirkels der KVSA

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wurde Herrn Rafael Böhm durch die Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung erteilt, den Qualitätszirkel 09-03-03 zu moderieren. Nicht nur durch die Moderation des Qualitätszirkels, auch durch die regelmäßigen jährlichen  Besuche von mehrtägigen Forbildungsveranstaltungen kann die Qualität der psychotherapeutischen Behandlung sichergestellt werden. 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr ist Leistung der Krankenkasse. Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht nicht. Die Mitbehandlung der Bezugspersonen erfolgt in der Regel im Verhältnis von 1:4. Die Behandlung erfolgt durch den approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Rafael Böhm.

Eine Liste der zur Zeit von den Krankenkassen zugelassenen Leistungsanbietern für Soziotherapie finden Sie hier.

 

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Leistungen

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 Praxisschild 

 

Psychotherapie, Kinder, Jugendliche